LN2-40.5 Hochspannungs-Schwefelhexafluorid-Leistungsschalter für den Innenbereich
Der Hochspannungs-Schwefelhexafluorid-Leistungsschalter LN2-40.5 für den Außenbereich ist ein Innengerät, das in dreiphasigen Wechselstromsystemen mit 50 Hz verwendet wird. Es kann zum Schutz und zur Steuerung in Industrie- und Bergbauunternehmen, Kraftwerken und Umspannwerken eingesetzt werden. Und es kann an häufig genutzten Einsatzorten eingesetzt werden. Es kann auch als Kontaktschutzschalter und Kondensatorbank-Schutzschalter verwendet werden.
Der Hochspannungs-Schwefelhexafluorid-Leistungsschalter LN2-40.5 für den Außenbereich ist ein Innengerät, das in dreiphasigen Wechselstromsystemen mit 50 Hz verwendet wird. Es kann zum Schutz und zur Steuerung in Industrie- und Bergbauunternehmen, Kraftwerken und Umspannwerken eingesetzt werden. Und es kann an häufig genutzten Einsatzorten eingesetzt werden. Es kann auch als Kontaktschutzschalter und Kondensatorbank-Schutzschalter verwendet werden.
Das Modell LN2-40.5 kann mit einem CT10-A-Federmechanismus oder einem elektromagnetischen CD10G-Mechanismus ausgestattet werden.
Umgebungsbedingungen für den Einsatz
Die Umgebungstemperatur darf +40 °C nicht überschreiten und nicht weniger als -10 °C betragen.
Die Höhe darf 3000 m nicht überschreiten.
Die relative Temperatur sollte 90 % (+20 ℃) nicht überschreiten.
In Situationen, in denen keine Gefahr von Feuer, Explosion, starker Verschmutzung, chemischer Korrosion oder starken Vibrationen besteht.
Hot-Tags: LN2-40.5 Hochspannungs-Schwefelhexafluorid-Leistungsschalter für den Innenbereich, China, Hersteller, Lieferanten, Fabrik, Qualität, Großhandel
Für Anfragen zu Verteilergehäusen, Leistungsschaltern, Schaltanlagen oder Preislisten hinterlassen Sie uns bitte Ihre E-Mail und wir werden uns innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen melden.
Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein besseres Surferlebnis zu bieten, den Website-Verkehr zu analysieren und Inhalte zu personalisieren. Durch die Nutzung dieser Website stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.
Datenschutzrichtlinie